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   BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00   

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https://dejure.org/2000,8966
BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00 (https://dejure.org/2000,8966)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2000 - VI R 87/00 (https://dejure.org/2000,8966)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2000 - VI R 87/00 (https://dejure.org/2000,8966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Kindergeld - Kindergeldfestsetzung - Unterhaltsleistung - Grenzbetrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsfreie Revision - Erledigungserklärung

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00
    Zwischenzeitlich hat der Beklagte aufgrund des BFH-Urteils vom 2. März 2000 VI R 13/99 (BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522) den angefochtenen Aufhebungsbescheid geändert und Kindergeld ab 1. Januar 1996 bis 31. März 1996 gewährt.
  • BFH, 02.02.1999 - II R 91/97

    Verfahrensmängel gem. § 116 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00
    Auch wenn das FG zur Begründung seiner Entscheidung nicht auf jeden einzelnen Einwand des Klägers eingeht, führt das nicht zu fehlenden, sondern allenfalls zu unvollständigen Gründen, die keinen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO ergeben (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 16.03.1989 - VII R 82/88

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Organisationsmangel - Revision -

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind beiderseitige Erledigungserklärungen zwar auch in der Revisionsinstanz möglich und zulässig, doch tritt die verfahrensrechtliche Wirkung --die aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen anzunehmende Erledigung (§ 138 Abs. 1 FGO)-- nur ein, wenn die Revision statthaft und zulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 16. März 1989 VII R 82/88, BFHE 156, 79, BStBl II 1989, 569, m.w.N.; vom 19. März 1999 I R 4/98, BFH/NV 1999, 1234, 1235).
  • BFH, 19.03.1999 - I R 4/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind beiderseitige Erledigungserklärungen zwar auch in der Revisionsinstanz möglich und zulässig, doch tritt die verfahrensrechtliche Wirkung --die aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen anzunehmende Erledigung (§ 138 Abs. 1 FGO)-- nur ein, wenn die Revision statthaft und zulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 16. März 1989 VII R 82/88, BFHE 156, 79, BStBl II 1989, 569, m.w.N.; vom 19. März 1999 I R 4/98, BFH/NV 1999, 1234, 1235).
  • BFH, 18.10.1999 - IX R 28/99

    Zulassungsfreie Revision; Entscheidung ohne Gründe

    Auszug aus BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00
    Eine zulassungsfreie Verfahrensrevision, mit der geltend gemacht wird, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen, ist nur zulässig, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ergeben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464).
  • BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor

    Im Rechtsmittelverfahren kann der Rechtsstreit in der Hauptsache nur dann wirksam für erledigt erklärt werden, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels im Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 16. März 1989 VII R 82/88, BFHE 156, 79, BStBl II 1989, 569; vom 23. November 2000 VI R 87/00, BFH/NV 2001, 620, m.w.N.).
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